Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der rent2buy AG.

1 Vermietungs-Aktivitäten

1.1 Die rent2buy AG bietet Kunden (im Folgenden auch "Kunden" oder "Langzeitmietern") über diverse Internetplattformen wie www.rent2buymusic.de webbasierte Miet-Lösungen für unterschiedlichste Güter, wobei diese Güter am Ende der Laufzeit des Langzeitmietvertrages von der rent2buy AG an einen Dritten veräußert werden und von diesem vom Langzeitmieter auf Wunsch erworben werden können.

 

1.2 Betreiber dieser Internetplattformen ist die
 
rent2buy AG
Industriestraße 10
D-35580 Wetzlar
erreichbar über den Kundendienst unter
 
Tel.: +49 6441 785970
Mo - Fr: 9:30 - 12:30 und 14:30 - 18:00 Uhr
Sa: 9:30 - 13:00 Uhr
Mail: kontakt@rent2buy.ag
 
ohne zusätzliche Kosten für Anrufe aus dem deutschen Festnetz und dem deutschen Mobilfunknetz) (im Folgenden auch "rent2buy AG").

 

1.3 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln neben dem jeweiligen Langzeitmietvertrag und der Datenschutzerklärung die Vertragsbeziehung und die vorvertraglichen Beziehungen zwischen potentiellen Kunden bzw. Langzeitmietern (zusammengefasst im Folgenden "Kunden" oder "Langzeitmietern") einerseits und der rent2buy AG andererseits. Mit seiner Registrierung auf der Internetplattform www.rent2buymusic.de oder einer anderen Internetplattform der rent2buy AG mit den Bezeichnungsbestandteilen (*).rent2buy(...).(de|com|ag) (im Folgenden allumfassend auch "Internetplattform") erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB und erkennt diese als verbindlich an.

 

1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vereinbarungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt oder in die jeweilige Vereinbarung einbezogen werden, sowie im Falle von Vertragsänderungen.

 

1.5 Einige Regelungen dieser AGB haben für den Langzeitmieter nur dann Geltung, wenn er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist. Andere Regelungen gelten wiederum nur für Unternehmer i.S.v. § 14 BGB.

Der Kunde ist Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, wenn er die Leistungen der rent2buy AG zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Anbieter weist in dem jeweiligen Einzelfall ausdrücklich auf die eingeschränkte Geltung hin.

 

1.6 Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

1.7 Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Langzeitmieters erkennt die rent2buy AG nicht an, es sei denn, die rent2buy AG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies und die AGB der rent2buy AG gelten auch dann, wenn die rent2buy AG in Kenntnis entgegenstehender oder hiervon abweichender Bedingungen des Langzeitmieters die Auslieferung vorbehaltlos ausführt.

 

2 Registrierung und Vertragsschluss

2.1 Jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann sich auf der Internetplattform registrieren. Eine Registrierung ist derzeit nur möglich, wenn der Langzeitmieter seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

 

2.2 Die "Angebote" auf der Internetplattform der rent2buy AG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag zwischen Kunde und rent2buy AG kommt wie folgt zustande: i. Der Kunde wählt auf der Internetplattform den bzw. die von ihm zur Miete gewünschten Langzeitmietgestand bzw. -gegenstände und macht der rent2buy AG unter Beifügung erbetener Unterlagen zur Identifikation und den Einkommensverhältnissen den Antrag zum Abschluss eines Langzeitmietvertrags. ii. Auf Basis dieses Antrags einschließlich der vom Kunden gewählten Langzeitmietgegenstände erstellt die rent2buy AG den Entwurf eines Langzeitmietvertrages und übersendet diesen Entwurf per E-Mail an den Kunden. iii. Der Kunde unterzeichnet diesen Langzeitmietvertrag und sendet diesen per Post als Angebot zum Abschluss des Langzeitmietvertrages an die rent2buy AG zurück. iv. Die rent2buy AG behält sich die Annahme des Angebots bis zur tatsächlichen Annahme vor. v. Die rent2buy AG nimmt das Angebot des Kunden nach Prüfung dessen Identität und Vermögens- und Einkommensverhältnisse gegebenenfalls an, indem sie dem Langzeitmieter den Langzeitmietgegenstand zusendet bzw. bei Selbstabholung aushändigt. Auf eine Gegenzeichnung des Mietvertrags durch die rent2buy AG kommt es nicht an. Der Langzeitmietvertrag beginnt somit nicht mit der Unterschrift des Langzeitmieters, sondern erst mit der Annahme dessen Angebots durch Versand oder Übergabe des Langzeitmietgegenstandes durch die rent2buy AG; somit liegen auch Beschaffungs- und Lieferzeiträume innerhalb der Mietzeit.

 

3 Bonitätsprüfung

3.1 Zum Zwecke der Kredit-/Bonitätsprüfung übermittelt die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, die in ihrer Datenbank zur Person des Langzeitmieter gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten an die rent2buy AG. Diese beinhalten auch Score-Werte, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden. Bei der Berechnung des Scorewertes werden u. a. auch Anschriftendaten genutzt.

 

3.2 Die Daten des Langzeitmieters werden im Rahmen dessen Bestellung automatisiert verarbeitet, um eine zügige Abwicklung zu gewährleisten.

 

3.3 Informationen zum bisherigen Zahlungsverhalten des Langzeitmieters und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten bezieht die rent2buy AG über die BFS Finance Münster GmbH von der infoscore Consumer Data GmbH (kurz: ICD), Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. Im Rahmen des Antragsverfahrens gleicht die rent2buy AG die Bankverbindungsdaten (nur Kontonummer und Bankleitzahl, keine Angaben zur Person) mit dem Rücklastschriften-Präventions-Pool (RPP) der ICD ab. Der RPP hat die Funktion einer Sperrdatei.

 

4 Widerrufsrecht

4.1 Wenn der Kunde Verbraucher ist, ist er unter bestimmten Bedingungen zum Widerruf seiner Vertragserklärung berechtigt.

 

4.2 Informationen über die Bedingungen der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufs der Miete sind der separaten Widerrufsbelehrung zu entnehmen, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.

 

5 Langzeitmietgegenstand

5.1 Konstruktions- oder Formänderungen des Langzeitmietgegenstandes, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Langzeitmietgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Langzeitmieter zumutbar sind.

 

6 Übergabe und Abnahme der Langzeitmietgegenstände

6.1 Der Anspruch des Langzeitmieters auf Übergabe des Langzeitmietgegenstandes entsteht erst nach Vertragsschluss und Zahlung der ersten Mietrate.

 

6.2 Die rent2buy AG ist berechtigt, im Interesse der Sicherstellung des tatsächlichen Zugangs beim Langzeitmieter und des diesbezüglichen Nachweises, den Langzeitmietgegenstand auch an eine von der Meldeadresse des Langzeitmieters abweichende Adresse wie einen UPS-Access-Point zu liefern.

 

6.3 Der Langzeitmieter ist zur Abnahme des Langzeitmietgegenstandes bei Anlieferung verpflichtet. Im Falle der Lieferung an eine von der Meldeadresse abweichende Adresse ist der Langzeitmieter auf eigene Kosten zur Abholung unter Vorlage geeigneter Ausweispapiere verpflichtet.

 

6.4 Er hat die Langzeitmietgegenstände unverzüglich auf ihre Gebrauchs- und Funktionstauglichkeit zu untersuchen und etwaige Mängel der Langzeitmietgegenstände gegenüber der rent2buy AG schriftlich oder per Telefax zu rügen. Dieselbe Rügepflicht obliegt dem Langzeitmieter, sofern sich ein Mangel zu einem späteren Zeitpunkt zeigt.

 

6.5 Im Falle des Erhalts einer Abnahmeerklärung ist der Langzeitmieter verpflichtet, nach erfolgter Untersuchung die Abnahmeerklärung, mit der der Erhalt und die Prüfung sowie der einwandfreie Zustand der Langzeitmietgegenstände bestätigt wird, unverzüglich zu unterzeichnen und der rent2buy AG zu übermitteln.

 

6.6 Der Langzeitmieter nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass die rent2buy AG auf die Richtigkeit der Abnahmeerklärung vertraut und deshalb nach Erhalt der Abnahmeerklärung den Kaufpreis an den Lieferanten ausbezahlt. Der Langzeitmieter ist verpflichtet, die rent2buy AG von allen Schäden freizuhalten, die daraus entstehen, dass der Langzeitmieter, aus Gründen, die er zu vertreten hat, eine unvollständige oder fehlerhafte Abnahmeerklärung ausstellt.

 

7 Mietzeit und ordentliche Kündigung

7.1 Die Mietzeit ist im Langzeitmietvertrag bestimmt.

 

7.2 Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses wird ausgeschlossen, das Mietverhältnis gilt also nicht als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Gebrauch nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit vom Langzeitmieter fortgesetzt wird.

 

7.3 Eine ordentliche Kündigung des Langzeitmietvertrages ist ausgeschlossen.

 

8 Eigentum und Aktivierung der Langzeitmietgegenstände

8.1 Die rent2buy AG und der Langzeitmieter sind sich darüber einig, dass die Langzeitmietgegenstände mindestens bis zum Ende des Langzeitmietvertrages wirtschaftliches Eigentum der rent2buy AG oder ihrer Refinanzierungspartner sind.

 

8.2 Dem Langzeitmieter ist es untersagt, die Mietsache zu veräußern, zu verpfänden, zu vermieten, zu verleihen, zu verschenken, soweit nicht die vorherige schriftliche Einwilligung der rent2buy AG vorliegt.

 

8.3 Der Langzeitmieter kann die Langzeitmietgegenstände nicht in seiner Bilanz aktivieren. Die Ermöglichung der Aktivierung ist nicht Geschäftsgrundlage zwischen den Vertragsparteien. Ein zusammengefasster Vorsteuerabzug über die Gesamtlaufzeit ist nicht möglich.

 

9 Mietzins, Kosten und Zahlungsbedingungen

9.1 Der monatliche Mietzins wird vertraglich individuell vereinbart. Bei Veränderungen des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes während der Laufzeit des Mietvertrages ändert sich die Bruttomiete im betroffenen Zeitraum entsprechend.

 

9.2 Die Kosten der Überweisung, Transportkosten, Abholungskosten gehen zu Lasten des Mieters.

 

9.3 Mietmonat ist der Kalendermonat. Die monatliche Langzeitmietrate ist jeweils zum Ersten eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig.

 

9.4 Die Erstrechnung über die - gegebenenfalls erhöhte - erste Langzeitmietrate ist unmittelbar nach Unterzeichnung des Langzeitmietvertrages vor Lieferung der Langzeitmietgegenstände zur Zahlung fällig. Diese erste Zahlung ist zwingend von dem Bankkonto zu leisten, das zuvor im Rahmen der Prüfung der Identität des Langzeitmieters durch die rent2buy AG (1-cent-Überweisung mit Code-Rückmeldung) aangesprochen wurde.

 

10 Gefahrübergang

10.1 Der Langzeitmieter haftet für Untergang, Verlust, Beschädigung und Wertminderungder Langzeitmietgegenstände bei eigenem Verschulden (Vorsatz und / oder Fahrlässigkeit); ansonsten haftet die rent2buy AG.

 

10.2 Sofern die in vorstehendem Absatz 10.1 benannten Ereignisse eintreten, ist der Langzeitmieter verpflichtet, dies der rent2buy AG sofort schriftlich mitzuteilen und sich den Erhalt der Mitteilung bestätigen zu lassen. Im Falle eines Diebstahls oder einer vorsätzlichen Sachbeschädigung hat der Langzeitmieter eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

 

10.3 Der Langzeitmieter ist verpflichtet, die Langzeitmietgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln, in jeder Weise vor Überbeanspruchung zu bewahren und vor drohenden Gefahren zu schützen. Die allgemein gültigen Vorschriften zur eigenen Sicherheit, der Sicherheit Dritter und dem Werterhalt des Vertragsmaterials (BGV C1(Berufsgenossenschaftliche Auflagen), Versammlungsstättenverordnung, Statik und Lasten, usw.) sind einzuhalten.

 

10.4 Sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten sind vom Langzeitmieter zu tragen. Hierzu zählen auch Versicherungen, Gebühren, Steuern und Abgaben (z.B. UVV + TÜV Prüfungen).

 

10.5 Die in vorstehendem Absatz 10.1 benannten Ereignisse entbinden den Langzeitmieter nicht von den Verpflichtungen aufgrund dieses Langzeitmietvertrages; insbesondere ist der Langzeitmieter nicht berechtigt, aufgrund dieser Ereignisse etwaige Zahlungen zurückzuhalten.

 

10.6 Bei Untergang sowie Abhandenkommen oder nicht unerheblicher Beschädigung der Langzeitmietgegenstände kann der Langzeitmietvertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Ohne Versicherungsleistung hat der Langzeitmieter die offenen bis dahin nicht gezahlten Langzeitmietraten sofort als Schadenersatz zu leisten, ebenso entgangenen Gewinn für die rent2buy AG, als würde der Vertrag normal bis zum Ende weitergeführt werden. Dieses Kündigungsrecht kann nur innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet ab Kenntnis des Ereignisses, ausgeübt werden. Wird von einer der Vertragsparteien das Kündigungsrecht ausgeübt, hat der Langzeitmieter eine Ausgleichszahlung zu erbringen. Die Ausgleichszahlung entspricht der Summe der ausstehenden vertraglich vereinbarten monatlichen Langzeitmietraten für die restliche vereinbarte Vertragsdauer. Etwaige an die rent2buy AG gezahlte Versicherungsleistungen werden dieser Ausgleichsverpflichtung entgegen gerechnet.

 

11 Versicherung der Langzeitmietgegenstände und Abschlussnachweis

11.1 Zur Abdeckung der vom Langzeitmieter nach Absatz 10.1 Satz 1 zu tragenden Gefahr ist der Langzeitmieter verpflichtet, auf eigene Kosten eine Sachversicherung zum Neuwert oder - sofern dies nicht möglich ist - zum Wiederbeschaffungswert abzuschließen. Er hat den Langzeitmietgegenstand für die Dauer des Vertrages gegen die Risiken des Untergangs, Verlustes und einer Beeinträchtigung durch Feuer und Diebstahl zu versichern. Auf Verlangen der rent2buy AG muss der Langzeitmieter den Abschluss dieser Versicherungen nachweisen und die jeweilige Versicherungsgesellschaft veranlassen, zugunsten der rent2buy AG einen Sicherungsschein auszustellen.

 

11.2 Der Langzeitmieter tritt hiermit an die rent2buy AG alle bestehenden und zukünftigen Ansprüche aus den von ihm gemäß Absatz 11.1 abgeschlossenen Versicherungsverträgen unwiderruflich an die rent2buy AG ab. Die rent2buy AG nimmt diese Abtretung an.

 

11.3 Wird der rent2buy AG der Abschluss einer Versicherung nicht entsprechend Absatz 11.1 durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung nachgewiesen, ist die rent2buy AG berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Langzeitmietgegenstände auf Kosten des Langzeitmieters in die von ihr abgeschlossenen Rahmensachversicherung einzubeziehen. Der Langzeitmieter bleibt jedoch berechtigt, jederzeit die Versicherung selbst abzuschließen. Legt der Langzeitmieter nachträglich eine auf die rent2buy AG lautende Versicherungsbestätigung vor, werden die bereits im Voraus entrichteten Versicherungskosten für die Zeit ab Vorlage der Versicherungsbestätigung bis zum Jahresende zurückerstattet.

 

11.4 Der Langzeitmieter ist - vorbehaltlich eines Widerrufes durch die rent2buy AG - ermächtigt und verpflichtet, die Ansprüche aus einem Schadensfall im eigenen Namen und auf eigene Kosten, jedoch zur Leistung an die rent2buy AG, geltend zu machen.

 

11.5 Die rent2buy AG wird die Versicherungsleistung an den Langzeitmieter weiterleiten, wenn dieser nachweist, dass er die Reparaturkosten oder die Kosten für eine Ersatzbeschaffung bezahlt hat. Es besteht Einigkeit darüber, dass der ersatzbeschaffte Langzeitmietgegenstand in das uneingeschränkte Eigentum der rent2buy AG übergeht. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Langzeitmieter für die Dauer des Langzeitmietvertrages den ersatzbeschafften Langzeitmietgegenstand im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung besitzt.

 

12 Haftung der rent2buy AG

12.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Langzeitmieters gegen die rent2buy AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, können vom Langzeitmieter nur geltend gemacht werden, wenn der rent2buy AG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt sowie bei Verletzung von Körper, Gesundheit und Leben und / oder bei der Verletzung von Kardinalspflichten.

 

12.2 Kommt ein Kaufvertrag zwischen der rent2buy AG und dem Lieferanten aus von der rent2buy AG nicht zu vertretenen Gründen nicht zustande, steht dem Langzeitmieter und der rent2buy AG ein Rücktrittsrecht zu.

 

12.3 Für den Fall, dass die Lieferung des Langzeitmietgegenstandes durch den Lieferanten unmöglich ist, gilt Absatz 12.2 entsprechend.

 

12.4 Wird der Langzeitmietgegenstand nicht, nicht fristgerecht oder nicht vertragsgerecht geliefert, muss der Langzeitmieter Ansprüche auf Rückabwicklung und Ersatz eigener Schäden und Aufwendungen vorrangig gegen den Lieferanten geltend machen. Dies gilt auch hinsichtlich sonstiger Pflichtverletzungen des Lieferanten.

 

13 Gewährleistungspflichten der rent2buy AG

13.1 Die Haftung der rent2buy AG für Sach- und Rechtsmängel und jeglichen Mangelfolgeschaden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die kauf- oder werkvertraglichen Gewährleistungsfristen im Verhältnis zum Lieferanten abgelaufen sind.

 

13.2 Die rent2buy AG tritt dem Langzeitmieter hiermit zum Ausgleich für den Ausschluss nach vorstehendem Abschnitt 13.1 endgültig, vorbehaltlos, und unbedingt sämtliche aus einer Leistungsstörung des Liefervertrages herrührenden Ansprüche und Rechte gegen den Lieferanten sowie Garantieansprüche und Ansprüche aus Produkt- und Produzentenhaftung (auch gegen den Hersteller) ab. Der Langzeitmieter nimmt die Abtretung an.

 

13.3 Ausgenommen von dieser Abtretung sind der Anspruch auf Übereignung des Langzeitmietgegenstandes, auf Rückzahlung des von der rent2buy AG gezahlten Kaufpreises und auf Ersatz eines der rent2buy AG entstandenen Schadens.

 

13.4 Der Langzeitmieter ist verpflichtet, die ihm abgetretenen Rechte und Ansprüche unverzüglich auf eigene Kosten gegen den Lieferanten oder Dritte, insbesondere Garantiegeber geltend zu machen und im Streitfall gerichtlich durchzusetzen. Soweit Rechte und Ansprüche nicht abgetreten sind, wird er zur Geltendmachung der Rechte im eigenen Namen auf eigene Kosten ermächtigt. Er ist verpflichtet, die rent2buy AG schriftlich durch Übersendung von Abschriften umfassend, unverzüglich und laufend zu unterrichten.

 

13.5 Verlangt der Langzeitmieter im Prozess gegen den Lieferanten Rückabwicklung des Liefervertrages, Minderung oder Ersatz von Schäden oder Aufwendungen der rent2buy AG, muss er Zahlung an die rent2buy AG beantragen.

 

13.6 Bezüglich eigener Schäden und Aufwendungen kann der Langzeitmieter Leistung an sich verlangen.

 

13.7 Der Langzeitmieter und die rent2buy AG sind sich darüber einig, dass die rent2buy AG bei Nacherfüllung Eigentümer der nachgelieferten Sache wird und insoweit der Langzeitmieter Nachlieferungen für die rent2buy AG in Besitz nimmt.

 

13.8 Ein Recht, wegen Mängeln des Langzeitmietgegenstandes die Zahlung der monatlichen Langzeitmietzahlungen ganz oder teilweise zurückzubehalten, steht dem Langzeitmieter erst dann zu, wenn er gegen den Lieferanten Klage auf Rückabwicklung des Lieferantenvertrages, auf Herabsetzung des Kaufpreises bzw. Werklohns oder auf Schadensersatz statt der Leistung erhoben hat.

 

13.9 Leistet der Langzeitmieter während einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Lieferanten Zahlungen nicht, so kann die rent2buy AG den Langzeitmietgegenstand an sich nehmen, wenn der Langzeitmieter nicht in anderer geeigneter Weise Sicherheit leistet. Nach Zahlung der rückständigen monatlichen Langzeitmietzahlungen ist die rent2buy AG verpflichtet, den Langzeitmietgegenstand an den Langzeitmieter herauszugeben.

 

13.10 Hat die rent2buy AG für eine Pflichtverletzung des Lieferanten einzustehen oder haftet sie sonst aus diesem Vertrag aus irgendeinem Grund, wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie wesentlicher Vertragsverpflichtungen wird auch für einfache Fahrlässigkeit gehaftet.

 

14 Instandhaltung, Instandsetzung und Schönheitsreparaturen

14.1 Soweit keine von der rent2buy AG bzw. dem Lieferanten nachzubessernden bzw. zur Minderung führenden Mietmängel vorliegen, ist die Instandhaltung und erforderliche Instandsetzung des Langzeitmietgegenstandes Sache des Langzeitmieters. Gleiches gilt für etwa erforderlich werdende Schönheitsreparaturen. Beschädigungen hat der Langzeitmieter unverzüglich durch die rent2buy AG oder mit deren Einverständnis durch eine Fachfirma instand setzen zu lassen. Diese Instandhaltungspflicht des Langzeitmieters gilt dann nicht, wenn die Instandhaltung aus Gründen notwendig wird, die auf höherer Gewalt beruhen oder aus sonstigen Gründen, die weder auf Vorsatz noch auf Fahrlässigkeit des Langzeitmieters beruhen.

 

14.2 Ist die eingetretene Beschädigung oder Störung vom Langzeitmieter, dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, Hausstandsangehörigen, Familienmitglieder o. ä. zu vertreten, so hat der Langzeitmieter die Kosten zur Beseitigung eingetretener Schäden einschließlich einer etwaigen Wertminderung in voller Höhe zu tragen. Die Beweislast, dass ein Verschulden des Langzeitmieters nicht vorliegt, obliegt dem Langzeitmieter.

 

15 Verbindung mit einem Grundstück

15.1 Wird der Langzeitmietgegenstand mit einem Grundstück oder Gebäude oder einer beweglichen Sache fest verbunden oder in ein Gebäude eingefügt, so besteht zwischen dem Langzeitmieter und der rent2buy AG Einvernehmen darüber, dass dies nur zu einem vorübergehenden Zweck für die Dauer dieses Langzeitmietvertrages geschieht.

 

16 Sonstige Pflichten des Langzeitmieters

16.1 Der Langzeitmieter ist nicht berechtigt, die Langzeitmietgegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung der rent2buy AG unterzuvermieten oder an Dritte weiterzuvermieten. Auch eine kostenlose Überlassung (Verleihung) bedarf der Zustimmung der rent2buy AG.

 

16.2 Der Langzeitmieter ist verpflichtet, einen Wechsel der Meldeadresse oder des Geschäftssitzes unverzüglich der rent2buy AG anzuzeigen.

 

16.3 Ein Wechsel des regelmäßigen Lagerorts des Langzeitmietgegenstandes - unterstellt wird hier die Meldeadresse des Langzeitmieters - bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der rent2buy AG. Verweigert die rent2buy AG die Zustimmung, ist ein Kündigungsrecht des Langzeitmieters ausgeschlossen.

 

16.4 Die rent2buy AG hat das Recht, während der üblichen Geschäftszeit den Langzeitmietgegenstand zu besichtigen und dessen Zustand zu überprüfen.

 

16.5 Der Langzeitmieter ist verpflichtet, den Langzeitmietgegenstand von Ansprüchen Dritter freizuhalten und der rent2buy AG unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn eine Pfändung in den Langzeitmietgegenstand erfolgt ist oder droht.

 

16.6 Der Langzeitmieter erklärt sich bereit, auf Verlangen der rent2buy AG Einblick in seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu gewähren, insbesondere durch Vorlage testierter Jahresabschlüsse oder Einkommensnachweise.

 

16.7 Der Langzeitmieter kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach
vorheriger Zustimmung der rent2buy AG abtreten oder verpfänden.

 

17 Produktspezifische Anforderungen und Regelungen

17.1 Allgemeine Anforderungen
17.1.1 - Jeder Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und sonstigen Regelungen für die Nutzung des spezifischen Langzeitmietgegenstand ebenso eingehalten werden; wie die Bedienungsvorschriften des jeweiligen Herstellers,; datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten und persönlichkeitsrechtliche Belange beachtet werden.
17.1.2 - Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der unsachgemäßen Nutzung des Langzeitmietgegenstandes ergeben, haftet ausschließlich der Langzeitmieter.

 

17.2 Spezifische Anforderungen im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen

17.2.1 - Bei der Nutzung und dem Betrieb von straßengebundenen Elektrofahrzeugen wie E-Scootern, E-Rollern oder E-Bikes (im Folgenden "Elektrofahrzeugen") muss der Langzeitmieter mindestens 18 Jahre alt oder volljährig sein; Erfahrung oder Mindestkenntnisse im Fahren von den jeweiligen Elektrofahrzeugen haben; mit der Bedienung und der sicheren Anwendung von solchen Elektrofahrzeugen vertraut sein sowie ein in Minimum an Kenntnissen über das Fahren und über lokale Verkehrsregeln haben. Entsprechendes gilt für nicht straßengebundene Elektrofahrzeuge wie SUP Boards.

17.2.2 - Der Langzeitmieter hat sicherzustellen, dass er das Elektrofahrzeug ausschließlich in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr fährt und benutzt; er über eine für die Nutzung des Elektrofahrzeugs hinreichende Haftpflichtversicherung nach den gelten Vorschriften verfügt und den Versicherungsschein für die Haftpflichtversicherung bei der Nutzung immer bei sich trägt; er das Elektrofahrzeug nach den für seine Nutzung und seinen Betrieb geltenden Vorschriften des Straßenverkehrs und allen anderen gesetzlichen Regelungen benutzt und betreibt; er mit dem Elektrofahrzeug gut vertraut ist, bevor er dieses benutzt; er das Elektrofahrzeug lediglich mit der zulässigen Zahl von Personen, d.h regelmäßig, allein benutzt und das zulässige Höchstgewicht eingehalten wird; er das Elektrofahrzeug regelmäßig gewartet und überprüft und immer richtig eingestellt ist (z.B. Höhe der Lenkstange, festgezogene Schrauben, usw.); er das Elektrofahrzeug nur auf den für dieses vorgesehenen Strecken und mit Bedacht fährt, insbesondere bei rutschiger Straße; er bei dem Betrieb des Elektrofahrzeugs Protektoren benutzt, um seine Sicherheit zu gewährleisten; er bei der Nutzung die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt beachtet, d.h. stets vorausschauend und vernünftig unter Einhaltung der vorge schriebenen Höchstgeschwindigkeit fährt, um sich selbst und andere nicht zu gefährden; er keine Sprünge oder gefährliche Tricks mit dem Elektrofahrzeug macht; er das Elektrofahrzeug soweit erforderlich nur mit eingeschalteter Beleuchtung betreibt; die Ladebuchse durch die entsprechende Verschlusskappe richtig geschützt ist, insbesondere im Falle von Regen und Schnee; das Elektrofahrzeug nicht länger als unbedingt erforderlich an feuchten Plätzen steht.

17.2.3 - Der Langzeitmieter und jeder Nutzer des Elektrofahrzeugs soll Erfahrung und mit dem Betrieb und der sicheren Verwendung eines solchen Elektrofahrzeugs vertraut sein; eine angemessene physische und mentale Fitness für das Fahren des Elektrofahrzeugs besitzen; Kenntnis der Verkehrsregeln der Stadt sowie der Regeln und lokalen, kommunalen und staatlichen Gesetze bezüglich der Verwendung und des Fahrens des Elektrofahrzeugs haben.

17.2.4 - Der Langzeitmieter akzeptiert und bestätigt, dass der Betrieb und die Fahrt in der Stadt mit einem Elektrofahrzeug ein Risiko für sich selbst bedeutet, da die Gefahr eines Unfalls besteht. Der Langzeitmieter ist daher verpflichtet, während der Fahrt mit dem Elektrofahrzeug die gebotene Sorgfalt walten zu lassen; er allein dafür verantwortlich ist, einen Helm und / oder andere zugelassene Schutz- und Sicherheitsausrüstung oder Zubehör zu beschaffen und zu verwenden; die Verwendung eines Helms und / oder anderer Schutzausrüstung das Verletzungsrisiko bei einem Unfall nicht ausschließt; er verantwortlich für Schäden ist, die er anderen Menschen während der Benutzung oder des Besitzes des Elektrofahrzeugs zufügt.

17.2.5 - Im übrigen gilt: Wenn der Langzeitmieter das Elektrofahrzeug einem Dritten oder anderen Nutzern übergeben oder verliehen hat, liegt ein Schaden oder Vorfall, der durch das Elektrofahrzeug entsteht oder dem Elektrofahrzeug widerfährt, in der alleinigen Verantwortung des Langzeitmieters; Der Langzeitmieter darf keine Gegenstände transportieren, die den Langzeitmieter daran hindern, das Elektrofahrzeug sicher zu fahren.; Der Langzeitmieter darf keine weiteren Personen mit dem Elektrofahrzeug transportieren, soweit dies nach der Zulassung des jeweiligen Fahrzeugs nicht ausdrücklich zulässig ist.; Der Langzeitmieter darf das Elektrofahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen betreiben, die die Fähigkeit des Langzeitmieter, mit dem Elektrofahrzeug zu fahren und es zu bedienen, beeinflussen können; Der Langzeitmieter darf während der Nutzung des Elektrofahrzeugs keine mobilen Geräte zu verwenden, einschließlich der Verwendung von elektronischen Geräten, um Musik zu hören, und Telefonanrufe oder andere Dienste zu nutzen, die den Langzeitmieter ablenken und einen sicheren Umgang mit dem Elektrofahrzeug verhindern. Der Langzeitmieter darf das Elektrofahrzeug nicht verwenden, wenn ein technischer Defekt vorliegt.; Der Langzeitmieter darf das Elektrofahrzeug in keiner Weise modifizieren oder verändern; Der Langzeitmieter darf keine Aufkleber oder andere Elemente auf dem Elektrofahrzeug anzubringen und kein Zubehör, Teile oder Komponenten des Elektrofahrzeugs entfernen oder zerbrechen.; Der Langzeitmieter darf keine Straftaten mit dem Elektrofahrzeug begehen.; Der Langzeitmieter soll das Elektrofahrzeug nur in hierfür vorgesehenen oder insoweit zulässigen Bereichen parken.; Sollte der Elektrofahrzeug wegen Parkens in einem nicht autorisierten Bereich von den zuständigen Behörden entfernt und - beispielsweise im entsprechenden Fahrzeugdepot deponiert werden - übernimmt der Langzeitmieter neben der entsprechenden Geldbuße die Kosten für die Rückholungdes Elektrofahrzeugs.

 

17.3 Unfälle

17.3.1 - Für den Fall, dass der Langzeitmieter in einen Unfall verwickelt ist, soll der Langzeitmieter die Polizei kontaktieren und die rent2buy AG so schnell wie möglich über den Unfall sowie die dem Elektrofahrzeug erlittenen Schäden benachrichtigen.

17.3.2 - Der Langzeitmieter übernimmt im Falle eines Unfalls die Verantwortung, wenn dies auf seine Schuld zurückzuführen ist. Die übernommene Verantwortung umfasst in jedem Fall die Verpflichtung zur Beseitigung der Schäden und die Wiedergutmachung von Verlusten, die Dritten entstehen, sowie die Erstattung von Schäden am Elektrofahrzeug. Die rent2buy AG ist berechtigt, dem Langzeitmieter die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten des Elektrofahrzeugs sowie die an Dritte bezahlten Beträge, die aus Schäden in Verantwortlichkeit des Langzeitmieters stammen, in Rechnung zu stellen und zu verrechnen.

 

17.4 Diebstahl

17.4.1 - Für den Fall, dass während der Langzeitmiete ein Diebstahl des Elektrofahrzeugs oder eines seiner Zubehörteile oder Komponenten auftritt, muss der Langzeitmieter die rent2buy AG sofort kontaktieren und den zuständigen Behörden den entsprechenden Bericht vorlegen bzw. eine Anzeige erstatten.


17.4.2 - Der Langzeitmieter soll der rent2buy AG innerhalb von maximal 24 Stunden nach der Anzeige eine Kopie dieser Anzeige senden.

 

17.5 Der Langzeitmieter wird hiermit fürsorglich darauf hingewiesen, dass seine Hausratsversicherung möglicherweise keine angemieteten Gegenstände abdeckt.

 

17.6 Geldbußen, Strafen und Sanktionen

17.6.1 - Der Langzeitmieter ist allein verantwortlich für die von ihm vorgenommenen Verstöße und übernimmt alle daraus resultierenden Bußgelder, Sanktionen und Strafen.


17.6.2 - Die rent2buy AG behält sich zur Verteidigung ihrer Interessen das Recht vor, den Langzeitmieter gegenüber den Behörden, bzw. der öffentlichen Verwaltung zu identifizieren, wenn eine Straßenrechtsverletzung begangen wurde (u. a. Verkehrsverstoß).


17.6.3 - Die rent2buy AG kann vom Langzeitmieter die Kosten erheben, die aus den von ihm begangenen Verstößen resultieren, darunter Bußgelder, Strafen und die von der rent2buy AG übernommenen Rechtskosten.


17.6.4 - Die Nichtzahlung der vom Langzeitmieter geschuldeten Beträge für die oben genannten Sachverhalte berechtigt die rent2buy AG zur Kündigung der vertraglichen Beziehung zwischen der rent2buy AG und dem Langzeitmieter. Die rent2buy AG kann über diese Beträge hinausgehend außerdem Maßnahmen ergreifen, um weitere Ansprüche für entstandene Schäden und Verluste gerichtlich durchzusetzen.

 

17.7 Spezifische Anforderungen im Zusammenhang mit Drohnen

17.7.1 - Bei der Nutzung von Drohnen gelten die vorstehenden Absätze 17.2 bis 17.6 entsprechend.

17.7.2 - Der Langzeitmieter hat sicherzustellen, dass er
- über eine Aufstiegserlaubnis verfügt, soweit dies nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG), der Luftverkehrsordnung (LuftVO) oder nach einer anderen gesetzlichen oder behördlichen Regelung erforderlich ist;
- über eine für die Nutzung der Drohne hinreichende Haftpflichtversicherung verfügt;
- die für Drohnen gesetzlich zulässige Aufstiegshöhe beachtet;
- Vorschriften beachtet, die den Aufstieg und Betrieb von Drohnen an bestimmten Orten und in bestimmten Zonen und Situationen verbieten;
- bei der Nutzung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet, d. h. insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass er die Drohne nur in Sichtweitesteuert, die Nutzung von Drohnen über Menschenansammlung und bei schlechten Wetterbedingungen unterlässt, das Fliegen einer Drohne unter Alkoholeinfluss unterlässt und Kindern die Nutzung von Drohnen nur unter Aufsicht gestattet;
- und bei der Anfertigung, Veröffentlichung und Verbreitung von Bild- und Filmaufnahmen unter Einsatz von Drohnen datenschutzrechtliche Vorschriften einhält und die persönlichkeitsrechtlichen Belange der Abgebildeten beachtet.

17.7.3 - Die rent2buy AG weist den Langzeitmieter ausdrücklich darauf hin, dass, soweit der Langzeitmieter die Drohne zu gewerblichen Zwecken nutzt, die Drohne ein Luftfahrzeug im Sinne des LuftVG ist, mit der Folge, dass den Langzeitmieter aufgrund seiner alleinigen Verfügungsgewalt über die Drohne als Halter eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung trifft und der Abschluss und Nachweis einer Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend ist. Für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der unsachgemäßen Nutzung der Drohne ergeben, haftet ausschließlich der Langzeitmieter.

17.7.4 - Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der unsachgemäßen Nutzung der Drohne ergeben, haftet ausschließlich der Langzeitmieter.

 

18 Recht zur fristlosen Kündigung

18.1 Die rent2buy AG ist zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des Langzeitmietvertrages berechtigt, wenn es der rent2buy AG unzumutbar ist, das Vertragsverhältnis mit dem Langzeitmieter bis zum Ende der Grundmietzeit fortzusetzen. Solche Kündigungsgründe liegen insbesondere dann vor, wenn der Langzeitmieter mit der Zahlung von zwei monatlichen Langzeitmietzahlungen in Verzug geraten ist oder wenn der Langzeitmieter den Langzeitmietgegenstand vertragswidrig benutzt und diesen Fehlgebrauch - trotz Abmahnung der rent2buy AG mit Fristsetzung in Textform - nicht beendet. Ein Kündigungsgrund liegt auch vor, wenn der Mieter für einen Zeitraum von mehr als vier Terminen den Mietzins fortlaufend unpünktlich bezahlt. Eine unerhebliche Fristüberschreitung kommt dabei nicht in Betracht.

 

18.2 Die Kündigung des Langzeitmietvertrages muss schriftlich erfolgen; es genügt der Zugangsnachweis aus Einwurfeinschreiben.

 

18.3 Im Falle der außerordentlichen Kündigung seitens der rent2buy AG steht der rent2buy AG ein angemessener Schadensersatzanspruch statt der Leistung zu. Die Schadensersatzforderung ist nach den gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 286, 288 BGB zu verzinsen.

 

18.4 Die rent2buy AG behält sich vor, etwaige weitere Schäden geltend zu machen, z.B. für den Rücktransport oder die Instandsetzung des Langzeitmietgegenstands oder wenn dieser nicht sofort oder nicht zu demselben Mietzins weiter vermietet werden kann.

 

19 Beendigung des Mietverhältnisses

19.1 Der Langzeitmieter ist verpflichtet, den Langzeitmietgegenstand bei Beendigung der Langzeitmiete komplett in unbeschädigtem, gereinigtem, und betriebsfähigem Zustand an die rent2buy AG zurückzugeben. Die Kosten für sachgemäße Verpackung, Versicherung und Transport trägt der Langzeitmieter.

 

19.2 Es ist dem Langzeitmiete nicht gestattet, ohne vorherige Zustimmung der rent2buy AG An-, Ein- und/oder Umbauten an dem Langzeitmietgegenstand vorzunehmen.

 

19.3 Die Rücknahme des Langzeitmietgegenstandes durch die rent2buy AG erfolgt unter Vorbehalt einer vollständigen Überprüfung des ordnungsgemäßen zwischen.

 

19.4 Die Rückgabepflicht nach vorstehendem Abschnitt 19.1 gilt nicht, wenn der Langzeitmieter den Langzeitmietgegenstand von dem rechtmäßigen Eigentümer erwirbt und bezahlt.

 

20 Vermögensverfall / Vermögensverschlechterung des Langzeitmieters

20.1 Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Langzeitmieters, oder waren die wirklichen Vermögensverhältnisse des Langzeitmieters bei Vertragsabschluss der rent2buy AG unverschuldet unbekannt, dann ist die rent2buy AG berechtigt, den Langzeitmietgegenstand zur Sicherung an sich zu nehmen. Dies kann der Langzeitmieter wiederum durch Leistung geeigneter Sicherheiten oder von der rent2buy AG festzulegender Risikozuschläge abwenden.

 

21 Rechtsnachfolge beim Langzeitmieter

21.1 An die Verpflichtungen aus dem Vertrag sind auch die Rechtsnachfolger des Langzeitmieters gebunden. Das Kündigungsrecht des Langzeitmieters und seiner Erbengemäß § 580 BGB ist ausgeschlossen.

 

22 Übertragung von Rechten und Pflichten, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

22.1 Die rent2buy AG ist berechtigt, alle Ansprüche aus dem Vertrag ohne Benachrichtigung des Langzeitmieters zum Zwecke der Refinanzierung frei abzutreten. Wirtschaftliche Nachteile erleidet der Langzeitmieter hierdurch nicht.

 

22.2 Der Mieter stimmt schon heute unwiderruflich einem Vermieterwechsel weg von rent2buy AG hin zu einem Dritten dergestalt zu, dass nach Freigabe durch den Refinanzierungspartner alle Rechte und Pflichten auf den neuen Vermieter / Vertragspartner übergehen. Eine Vertragsverschlechterung darf dabei für den Langzeitmieter nicht eintreten.

 

22.3 Der Langzeitmieter kann gegenüber Forderungen der rent2buy AG wegen eigener Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs kann der Langzeitmieter nur geltend machen, wenn der Gegenanspruch auf demselben Langzeitmietvertrag beruht und von seiten der rent2buy AG unbestritten ist. Ist der Langzeitmieter im Besitz mehrerer Verträge, kann er nicht vertragsübergreifend aufrechnen oder einbehalten.

 

23 Einwilligung zur Speicherung und zum Austausch von Daten

23.1 Die rent2buy AG ist berechtigt, die im Rahmen dieser Geschäftsverbindung erhaltenen, personenbezogenen Daten zu speichern und zu verarbeiten, und diese gegebenenfalls an den entsprechenden Versicherer, und/oder Refinanzierer, Versanddienstleister und/oder Lieferanten weiterzugeben.

 

23.2 rent2buy AG finanziert den Kauf der vermieteten Langzeitmietgegenstände regelmäßig über Darlehen, Leasing- oder Factoring-Transaktionen (im Folgenden zusammen auch "Finanzierungstransaktion") mit dritten Kapitalgebern (im Folgenden auch "Kapitalgeber"). Zur Sicherung der Ansprüche aus den in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Finanzierungsverträgen tritt die rent2buy AG regelmäßig u.a. bestimmte mit dem Mietkauf in Zusammenhang stehende Forderungen gegen Langzeitmieter mit den zugehörigen Nebenrechten an den jeweiligen Kapitalgeber ab.

 

23.3 Zur Bestimmung der jeweils übertragenen Forderungen und der Beurteilung deren Werthaltigkeit muss die rent2buy AG dem jeweiligen Kapitalgeber während der Laufzeit der Finanzierungstransaktion Listen der abgeschlossenen Mietkaufverträge (die "Sicherheitenpoolliste") zukommen lassen. Diese Sicherheitenpoolliste wird dem Kapitalgeber von der rent2buy AG verschlüsselt zur Verfügung gestellt. Einzelne Kapitalgeber erhalten diese Informationen auch über einen speziellen Zugangscode zur EDV Anlage der rent2buy AG.

 

23.4 Die Sicherheitenpoolliste beinhaltet hinsichtlich jeden Mietkaufvertrages mit Kunden die folgenden Informationen und Daten:a) das Datum des Vertragsabschlusses,b) Name und Anschrift des Langzeitmieters,c) das vom jeweiligen Langzeitmieter unter dem Mietkaufvertrag gemietete Equipment samt Herstellerbezeichnung und Marke, Artikelnummer, Inventarnummer und/oder Seriennummer des Equipments,d) die monatliche Mietzahlung und die Summe der noch ausstehenden Restmietzahlungen,e) die Bonität des Langzeitmieters auf Basis der BONIMA Score, der CEG Creditreform Consumer GmbH oder eines anderen vom Kapitalgeber bestimmten Bonitätsprüfungssystem,f) inwiefern Forderungen unter dem Mietkaufvertrag überfällig oder wertberichtigt sind oder sich im Inkassostatus befinden,g) ob und an wen die Forderungen unter dem Mietkaufvertrag als Sicherheit an Dritte abgetreten worden sind,h) ob der Mietkaufvertrag von der rent2buy AG gekündigt worden ist;i) ob hinsichtlich eines gekündigten Mietkaufvertrags von der rent2buy AG ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht worden ist.

 

23.5 Die rent2buy AG schließt mit dem jeweiligen Kapitalgeber regelmäßig einen Vertrag über die Verarbeitung von Daten ab, mit dem sich dieser zum Schutze der Interessen des Langzeitmieters an der Geheimhaltung seiner Daten einer Vielzahl von Pflichten unterwirft.

 

23.6 Damit die rent2buy AG - wie zwingend für die Refinanzierung der vermieteten Langzeitmietgegenstände erforderlich - dem jeweiligen Kapitalgeber die in vorstehendem Absatz 23.4 beschriebenen Daten übermitteln kann, ist die Einwilligung des jeweiligen Langzeitmieters erforderlich. Einzelheiten hierzu entnehmen Langzeitmieter bitte dem Wortlaut Ihrer nachfolgenden Einwilligung, die Langzeitmieter mit Akzeptanz dieser Teilnahmebedingungen abgeben.Einwilligung in Werbung und Marktforschung Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die rent2buy AG den Kapitalgebern, die die von mir gemieteten Langzeitmietgegenstände (mit-) finanziert haben, nach Abschluss einer DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsvereinbarung Daten und Informationen hinsichtlich meiner Person und des mit der rent2buy AG bestehenden Vertragsverhältnisses übermitteln, insbesonderea) das Datum des Vertragsabschlusses,b) Name und Anschrift des Langzeitmieters,c) das vom jeweiligen Langzeitmieter unter dem Mietkaufvertraggemietete Equipment samt Herstellerbezeichnung und Marke, Artikelnummer, Inventarnummer und/oder Seriennummer des Equipments,d) die monatliche Mietzahlung und die Summe der noch ausstehenden Restmietzahlungen,e) die Bonität des Langzeitmieters auf Basis der BONIMA Score, der CEG Creditreform Consumer GmbH oder eines anderen vom Kapitalgeber bestimmten Bonitätsprüfungssystem,f) inwiefern Forderungen unter dem Mietkaufvertrag überfällig oder wertberichtigt sind oder sich im Inkassostatus befinden,g) ob und an wen die Forderungen unter dem Mietkaufvertrag als Sicherheit an Dritte abgetreten worden sind,h) ob der Mietkaufvertrag von der rent2buy AG gekündigt worden ist;i) ob hinsichtlich eines gekündigten Mietkaufvertrags von der rent2buy AG ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht worden ist.Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der rent2buy AG, Industriestraße 10, D-35580 Wetzlar widerrufen.

 

24 Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

24.1 Soweit gesetzlich zulässig gilt Wetzlar als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB, sofern es sich bei dem Langzeitmieter um einen gewerblichen Anwender, oder eine Person, die der gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens handelt. Wetzlar gilt auch als Gerichtsstand, wenn der Langzeitmieter im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. rent2buy AG ist jedoch berechtigt, den Langzeitmieter an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

24.2 Für die Rechtsbeziehungen aus diesen AGB und dem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.

 

25 Streitschlichtung

25.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

 

25.2 Die rent2buy AG nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß §§ 2, 36 VSBG teil.

 

26 Änderungen

26.1 Die rent2buy AG ist jederzeit berechtigt, Änderungen der AGB vorzunehmen, sofern nicht wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang, Laufzeit, Kündigung) umfasst sind. Die geänderten Bedingungen werden dem Langzeitmieter in Textform mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekanntgegeben.

 

26.2 Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Langzeitmieter diesen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die rent2buy AG wird den Kunden auf die Möglichkeit des Widerspruchs und Einhaltung der Frist gesondert hinweisen. Bei Ausübung des Widerspruchsrechts werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil und der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Das Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

 

26.3 Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Langzeitmieters gegen die geänderten AGB ist die rent2buy AG unter Wahrung der berechtigten Interessen des Nachfragers berechtigt, den mit dem Nachfrager bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Langzeitmieters werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Langzeitmieter kann hieraus keine Ansprüche gegen die rent2buy AG geltend machen.

 

27 Nebenabreden / Salvatorische Klausel

27.1 Mündliche Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die rent2buy AG. Dem Langzeitmieter bleibt vorbehalten, die Vereinbarung einer mündlichen Zusatzabrede bei Verzicht auf eine schriftliche Bestätigung nachzuweisen.

 

27.2 Kommt es im späteren Verlauf der Vertragsbeziehungen, z.B. bei Einschaltung eines Inkassobüros, zu Stundungen oder ähnlichen Absprachen, stellen diese keinen Verzicht auf Teilbeträge oder Zinsen und keine Reduzierung der Gesamtverbindlichkeiten dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

 

27.3 Getroffene Nebenabreden gelten nur soweit und solange sie vom Langzeitmieter eingehalten werden. Im Falle einer Verletzung von Vereinbarungen, die von dem ursprünglichen Mietvertrag abweichen, bedarf es keiner Kündigung und keines Widerrufs für den Fall, dass der Langzeitmieter von dieser Vereinbarung abweicht.

 

27.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

27.5 Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck des Vertrages entsprechen. Im Falle von Lücken des Vertrages gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was zwischen den Parteien vereinbart worden wäre, hätte man der Angelegenheit von vornherein bedacht.

 

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