Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten und Entsorgung von Batterien

Das Batteriegesetz - BattG

In Zusammenhang mit GRS, dem Rücknahmesystem von Batterien und dem Batteriegesetz (BattG) möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:

Das Batteriegesetz ist durch die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkus gekennzeichnet, denn die Entsorgung darf nicht über den Restmüll erfolgen.
Vielmehr sind Verbraucher zur Rückgabe von Batterien und Akkus verpflichtet.
Verbrauchte Batterien und Akkus müssen bei sog. Recyclingstationen oder den Sammelstellen von GRS abgegeben werden. Sie können auch die in unserer Filiale aufgestellten Rücknahmebehälter nutzen.
Dies ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

Unsere Nutzungs- und Vertragsnummer bei GRS lautet (......)

Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit folgenden Kürzeln gekennzeichnet und zur Entsorgung über den Restmüll untersagt:

- Cd = Cadmium
- Hg = Quecksilber
- Pb = Blei.

 

Durchgestrichene Mülltonne

Alle weiteren Informationen finden Sie unter http://www.grs-batterien.de/

Von uns erworbene Batterien können Sie ausreichend frankiert an die
folgende Adresse zurück senden:

rent2buy AG
Industriestr. 10
35580 Wetzlar

Rückgabe von Altgeräten (ElektroG)

- Lt. § 17 ElektroG sind Vertreiber dazu verpflichtet unentgeltlich Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Da unsere Versandfläche für entsprechende Geräte die Größe von 400 m² nicht überschreitet, sind wir von dieser Pflicht ausgenommen. Wir verweisen auf die Sammelstellen der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger.

 

 - Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten sind gesetzlich dazu verpflichtet diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung entsprechender Geärte über die Restmülltonne oder den gelben Sack sind untersagt. Das folgende auf den Geräten fangebrachte Symbol weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:

 

Mülltonnensymbol 

 

- Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten sind gesetzlich dazu verplfichtet vor der Entsorgung der Altgeräte die Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, wenn diese nicht von den Altgeräten umschlossen sind.

 

 - Endnutzer sind für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich.

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